Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
Wir bieten die Beschleunigte Grundqualifikation bei uns an. Unsere Ausbildungsstätte ist von der IHK anerkannt.
Ab dem 10. September 2009 dürfen nur noch jene Kraftfahrer/-innen (Neueinsteiger/-innen) im Güterverkehr beschäftigt werden, welche zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen können.
Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/-innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
Der Lehrgang beinhaltet 140 Zeitstunden (140 x 60 Min) inklusive 10 Praxisstunden
Danach findet eine IHK-Prüfung (90 Minuten) statt. Eine Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung für diese Prüfung.
Betr.: Kosten EU Kraftfahrer LKW
Nächster Termin : nach Vereinbarung
Gesamtbetrag | Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr Kenntnisbereich Anlage 1-3 BKrQG inkl. Prüfungsvorbereitung Lehrmittel und Prüfung | 2900,- € |