Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG

Wir bieten die Beschleunigte Grundqualifikation bei uns an. Unsere Ausbildungsstätte ist von der IHK anerkannt.

Ab dem 10. September 2009 dürfen nur noch jene Kraftfahrer/-innen (Neueinsteiger/-innen) im Güterverkehr beschäftigt werden,  welche zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen können.

Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/-innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.

Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG

Der Lehrgang beinhaltet 140 Zeitstunden (140 x 60 Min) inklusive 10 Praxisstunden

Danach findet eine IHK-Prüfung (90 Minuten) statt. Eine Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung für diese Prüfung.

Betr.: Kosten EU Kraftfahrer LKW 

 

Nächster Termin : nach Vereinbarung

 

Gesamtbetrag Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr Kenntnisbereich Anlage 1-3 BKrQG inkl. Prüfungsvorbereitung Lehrmittel und Prüfung   2900,- €
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